Ausgehend von der NSU-Terrorserie und der haufig als unzureichend empfundenen Ermittlungen, geht die Arbeit der Frage nach, inwieweit der NSU-Komplex hatte aufgeklart werden mussen und ob die Opfer und Hinterbliebenen einen Anspruch auf Aufklarung haben. Hierzu wird zum einen die Rechtsprechung des EGMR zur staatlichen Ermittlungspflicht naher beleuchtet. Zum anderen wird gefragt, welche Rolle das Recht auf Wahrheit im europaischen Menschenrechtsschutz spielt. Beim Vergleich dieses Rechts mit der Untersuchungspflicht wird deutlich, dass auch die Ermittlungspflicht eine kollektive Dimension umfasst. Es gilt nun, den Umfang der Untersuchungspflicht vor diesem Hintergrund auszuloten und die Umsetzung im deutschen Strafprozessrecht zu uberprufen.