Integration des Teilbereichs Geldwäscheprävention in ein Compliance Management System de Julia Euskirchen(Diplom. De) (en Alemán)
Reseña del libro "Integration des Teilbereichs Geldwäscheprävention in ein Compliance Management System de Julia Euskirchen(Diplom. De) (en Alemán)"
Die vorliegende Masterarbeit gibt einen Überblick über die wesentliche Hintergründe, Methoden und Auswirkungen von Geldwäsche und wie Unternehmen dem Risiko der Geldwäsche mithilfe eines Compliance Management Systems (CMS) entgegentreten können. Dabei werden einige Geldwäscherisikoszenarien anhand verschiedener Konzernstrukturen analysiert und verglichen. Ziel der Arbeit ist es aufzuzeigen, wie sich vertikale Konzerne, horizontale Konzerne oder Mischkonzerne mit Risikosituationen auseinander setzen und welche Präventionsma nahmen implementiert werden können. Es wird angenommen, dass ein Konzern mit einem etablierten und gut funktionierenden CMS das Risiko minimieren kann, Opfer von Geldwäschedelikten zu werden. Die vorliegende Arbeit thematisiert, welche Rolle ein CMS im Unternehmen einnimmt, wie es aufgebaut werden kann und wie eine entsprechende Implementierung einen Konzern im Kampf gegen Geldwäsche unterstützen kann. Dabei wird erörtert, ob die Implementierung zentraler Ma nahmen sinnvoll ist oder ob jede Tochtergesellschaft lokale Vorkehrungen treffen sollte. Der Inhalt der Masterarbeit ist sowohl für Personen mit Compliance-relevanten Verantwortlichkeiten, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Güterhändler und Immobilienmakler, die bestimmte Sorgfaltspflichten einhalten müssen, interessant. Eine erhebliche Bedeutung im Kampf gegen Geldwäsche spielt die internationale Zusammenarbeit. Die Arbeit, die bspw. die FATF, die BaFin oder andere internationale Organisationen im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung leisten, ist äu erst wichtig, um der OK ihr Handeln zu erschweren. Mit der bevorstehenden Umsetzung der Vierten Geldwäscherichtlinie bis spätestens 2017, die neben der Stärkung des risikobasierten Ansatzes und der Einführung von zentralen Registern zur Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten auch verschärfte Sanktionen vorsieht, müssen sich Güterhändler spätestens jetzt, schon allein um gesetzliche Strafen und Reputationsschäden zu vermei